Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lübecker Minicar u. Citycar Funkzentrale GmbH
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Lübecker Minicar u. Citycar Funkzentrale GmbH (LMC) und den Kunden gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen der LMC deutlich sichtbar ausgehängt. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die LMC sie schriftlich akzeptiert hat.
§ 2 Vermittlung von Fahraufträgen
Die Zentrale der Lübecker Minicar u. Citycar Funkzentrale GmbH (LMC) ist eine reine Vermittlungszentrale, die vom Kunden bestellte Fahraufträge an angeschlossene Taxiunternehmer vermittelt.
Fahraufträge können mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich, per APP oder online zu den aktuellen Konditionen, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet veröffentlich sind, entgegengenommen werden.
Die angeschlossenen Taxiunternehmer sind selbstständig und fahren auf eigener Rechnung und eigener Steuernummer.
Somit kommt ein Beförderungsvertrag nur mit den angeschlossenen Taxiunternehmern zustande.
Die Zentrale der LMC können Bestellungen, Vorbestellungen oder Terminfahrten nur im Rahmen der Verfügbarkeit der Fahrzeuge erfolgreich vermitteln. Aus diesem Grunde kann keine Garantie oder Haftung für nicht vermittelte Bestellungen oder Vorbestellungen übernommen werden.
§ 3 Preise / Bezahlung
Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Spesen und mögliche Verkehrsnutzungsgebühren ( Maut, Fähren etc. ) sind zuzüglich des Fahrpreises. Maßgeblich ist der jeweils gültige Taxitarif der Hansestadt Lübeck.
Die Zahlung im Taxi erfolgt in der Regel in bar oder per Kredit- oder EC-Karte und ist nach Erbringung der Dienstleistung fällig.
Abweichend Zahlungsvereinbarungen z.B. für Firmenkunden ( Rechnungsfahrten ) bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
Bei Rechnungskunden gilt ein Zahlungsziel von vierzehn Tagen nach Erhalt der leistungsbezogener Rechnung.
Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die LMC über den Betrag uneingeschränkt verfügen kann.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die LMC berechtigt, Mahngebühren in Höhe von €5,- bzw. Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. ( §288 BGB ) geltend zu machen.
§ 4 Terminfahrten und Stornierung von Bestellungen
Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Abholung ab Flughafen oder Bahnhof kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen der LMC Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann.
Andernfalls haftet der Kunde für den der LMC entstandenen Kosten.
Abholungen ab Flughafen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, der LMC die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer mitzuteilen.
Terminänderungen und Stornierungen sind bis zu dem Zeitpunkt kostenlos, an dem das Fahrzeug zur Abholfahrt startet.
§ 5 Beförderung von Personen, Tieren oder Sachgütern
- Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeugs und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird.
- Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere.
- Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie und ihre sich in Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur nach Aufforderung durch den Fahrer öffnen.
Kunden und die begleitenden Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und die sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachten Schäden. - Die Auswahl und Ausstattung der Fahrzeuge ist der LMC freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
- Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich in der Obhut des Kunden. Auch wenn das Fahrpersonal natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung der Gepäckstücke behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, werden solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen.
- Vergessene Gegenstände oder Gepäckstücke kann gegen entsprechende Vergütung nachgeliefert werden. Ist es der LMC nicht möglich vergessene Gegenstände oder Gepäckstücke den jeweiligen Kunden zu zuordnen, werden diese im Fundbüro oder bei der Polizei in Lübeck abgegeben.
§ 6 Gewährleitung / Haftung
- Natürlicher Verschleiß von Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von transportierten Gegenständen wie Rollstühle, Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß anzusehen.
- Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mögliche Beschädigung solches Kuriergut ist umgehend bei Beendigung der Fahrt zur Kenntnis zu bringen.
- Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz oder mitgeführten Nahrungsmitteln entstehen.
Bei Bezifferung solcher Schäden wird neben der Beseitigung solcher Schäden auch der entstandene Verdienstausfall geltend gemacht.
§ 7 Datenschutz
Die Lübecker Minicar u. Citycar Funkzentrale GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der deutschen gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dabei werden die Daten, sofern erforderlich, auch an die uns angeschlossenen Taxiunternehmer, die den Beförderungsauftrag ausführen, weitergegeben.
Ihrer Daten werden nicht für Zwecke der Werbung oder Marktforschung genutzt.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort der Leistung oder Lieferung ist Lübeck. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Taxiunternehmers.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder Ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlichmöglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit ( Frist oder Termin ) beruht. Es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit ( Frist oder Termin ) als vereinbart gelten.